Bisher wenig Scheunen für Wohnzwecke genutzt

Mühlacker. Bei der Umnutzung von Scheunen zu Wohnzwecken sind der Stadtverwaltung Mühlacker keine denkmalpflegerischen Probleme bekannt, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. Im Jahr 2007 hatte die Stadt durch eine Ergänzung der Richtlinien für Gebäudesanierungen innerhalb von Sanierungsgebieten die Möglichkeit eines Zuschusses für die Umnutzung von Scheunen in Wohnraum geschaffen. Vom Land war damals diese Möglichkeit eröffnet worden. 

Nach Angaben der Stadtverwaltung gab es im bereits abgeschlossenen Sanierungsgebiet Großglattbach fünf Scheunenausbauten, davon drei für Wohnzwecke. Im Sanierungsgebiet Dürrmenz waren es bisher drei, davon eine für gewerbliche Nutzung. Fürs Sanierungsgebiet Lienzingen gibt die Stadtverwaltung laut Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion vier Scheunenausbauten an, zudem seien zwei weitere geplant: In insgesamt vier Fällen werde Wohnraum in einer Scheune geschaffen. Im noch jungen Sanierungsgebiet Mühlhausen sei ein Ausbau geplant, allerdings sei die künftige Nutzung noch offen. Im beendeten Sanierungsgebiet Kernstadt blieb es ohne Scheunenausbauten.

Gibt es Probleme mit den Vorschriften, wenn es konkret um eine Umnutzung geht, wollte Bächle zudem wissen. Schließlich könne damit auch ein Beitrag zur flächensparenden Innenentwicklung geleistet werden. Scheunenausbauten zu Wohnzwecken seien baurechtlich genehmigungspflichtig, so der OB. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens würden alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen - insbesondere brandschutzrechtliche Vorgaben - und im Falle einer Denkmaleigenschaft auch die denkmalpflegerischen Belange geprüft. Denkmalpflegerische Probleme seien nicht bekannt.

„Scheunen sind konstruktiv, brandschutztechnisch und energetisch in der Regel nicht zum Ausbau geeignet und die Umnutzung mit so hohem Aufwand verbunden, dass ein Neubau meist wirtschaftlicher ist“, so der Oberbürgermeister abschließend.

Arnaud- und Erlenbachstraße: Beschwerden aufgegriffen

Mühlacker. Beschwerden von Anliegern der Arnaud- und Erlenbachstraße wegen Durchfahrtsverkehrs griff der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, in einer Anfrage an die Stadtverwaltung auf. Außerdem ging es um Klagen von Bewohnern der Ulmer Schanz wegen nächtlicher Lärmbelästigungen auf der alten Eisenbahnbrücke mit Einsetzen der warmen Jahreszeit. Inzwischen liegt die Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider vor.

Arnaudstraße: Nach Beschwerden hat der Gemeindevollzugsdienst im Mai in der Arnaudstraße zweimal kontrolliert, so Oberbürgermeister Frank Schneider. Bei einer Kontrolle von 16.30 bis 17.30 Uhr seien zwei Fahrzeuge festgestellt worden, wobei ein Fahrer als Anlieger zum Befahren berechtigt gewesen sei, der andere Fahrer müsse mit einer Strafe rechnen. Bei einer morgendlichen Kontrolle von 6:25 bis 8.30 Uhr hätten zwei Autofahrer die Arnaudstraße unberechtigterweise befahren, die Verstöße würden entsprechend geahndet. Die Kontrollen werden wiederholt.

Die von einem Anlieger vorgebrachte Idee einer elektronischen Schranke wird, so der OB, wegen den Investitionskosten – Beschaffung und Stromzuleitung - und des Verwaltungsaufwands - Verwaltung der Funkchips - als auch aufgrund der geringen Befahrung als unverhältnismäßig angesehen und deshalb nicht weiterverfolgt. Auch der bauliche Zustand – Breite und fehlende Ausweichstellen - sowie die Lage sprächen nicht für einen starken Schleichverkehr auf der Arnaudstraße. Die Straßenverkehrsbehörde werde die Beschilderung an der Einmündung der alten Eisenbahnbrücke überprüfen.

Alte Eisenbahnbrücke: Die Kontrollen durch die Citystreife werden nach Angaben des OB in den warmen Monaten Juni bis September vervierfacht und somit deutlich verstärkt.
Zudem seien die Sozialarbeiter von Streetwork Mühlacker gebeten worden, verstärkt in den Abendstunden Kontakt mit den Jugendlichen zu suchen. Für ein generelles Aufenthaltsverbot auf der alten Eisenbahnbrücke gebe es keine Rechtsgrundlage. „Bei Ordnungsstörungen kann die Polizei Platzverweise aussprechen. Es ist deshalb erforderlich, dass die betroffenen Anlieger das Polizeirevier unverzüglich über Belästigungen informieren.“

Erlenbachstraße: In den vergangenen Jahren wurden laut Stadtverwaltung aus der Erlenbachstraße nur Probleme mit fehlgeleiteten Lastkraftwagen gemeldet, die durch zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen und Aktualisierung der Navigations-Software gelöst werden konnten. Selbstverständlich komme der Stadt der Bitte nach Geschwindigkeitskontrollen in der Erlenbachstraße nach. Es seien deshalb Kontrollen im Juni und Juli 2012 angeordnet worden. Deren technische Abwicklung sei jedoch in der Erlenbachstraße nicht einfach; sie könnten deshalb nicht garantiert werden. Wegen der Kurve könne nur an ganz wenigen Stellen der Kontrollwagen positioniert werden. Allerding seien diese Parkplätze auch oft belegt, so dass keine Messung möglich gewesen sei.
Damit erklärt die Stadtverwaltung, warum die letzte Messung im August 2010 vorgenommen wurde. In zwei Stunden seien sieben von 34 Fahrzeugen zu schnell gewesen. Der OB abschließend; „Da die Erlenbachstraße nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist, wird der Gemeindevollzugsdienst entsprechende Kontrollen durchführen. Zudem ist beabsichtigt, dass Geschwindigkeitsdisplay in der Erlenbachstraße aufzustellen.“