Vorrang vor was?




Saubere Energie durch Windkraft.

Planungsausschuss
des Regionalverbandes Nordschwarzwald heute in Baiersbronn. Schwerpunkt des öffentlichen Teils: der Ausbau der Windkraft. Genauer: die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes durch Grünrot in Stuttgart. Mehr ein scheinbar sprödes Thema für Insider, aber eines mit großen Wirkungen nach außen. Werden neue Windmühlen in der Region künftig so konzentriert wie in Simmersfeld und damit in unserer Region mit Baden-Württembergs größtem Windpark? Wenn per Gesetz den Regionalverbänden nur noch das Recht gegeben werden soll, Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen, aber nicht gleichzeitig auch Ausschlussflächen, muss man sich fragen: „Vorrang vor was?“ Wenn etwas Vorrang hat, hat logischerweise auch etwas Nachrang. Aber Logik ist nicht Sache der neuen Landesregierung. Sie stellt willkürlich die Systematik der Raumordnung auf den Kopf. Auch rechtlich ist dies problematisch.


Jedenfalls ist der Versuch von Grünrot im Entwurf zum neuen Landesplanungsgesetz, in den übrigen (Nicht-Vorrang-)Flächen den Kommunen das Recht zu geben, auch Windmühlen zuzulassen, der Beginn eines bürokratischen Verfahrens. Damit die Städte und Gemeinden dies steuern können, ist es notwendig, alle Flächennutzungspläne zu überarbeiten. Geschieht dies nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zwischen alter und neuer Gesetzesregelung, zieht automatisch die Privilegierung nach dem Bundesrecht. Eine Steuerung ist dann ausgeschlossen. Und wer mit Flächennutzungsplänen zu tun hat, weiß um die Länge der Verfahren. Gleichzeitig ist hinlänglich bekannt, dass nicht in allen Kommunen die Windkraft bejubelt wird, sondern meist ein heftiger Streit um Pro und Contra ausbricht. Da ist es besser, aus der Gesamtschau der Region heraus die landschaftsverträglichen Lösungen zu suchen. Einerseits wird im Koalitionsvertrag von der Stärkung der Regionen geschrieben, wenn es aber darauf ankommt, sollen sie geschwächt werden. Regionale Selbstverwaltung als Störenfried? 
 

So wie es bisher ist, kann es aber auch nicht bleiben: Da gibt es nur die Schwarz-weiß-Regelung. Außerhalb der Vorranggebiete ist Windkraft nicht zugelassen. Hier müssen wir differenzieren: Vorranggebiete, Ausschlussgebiete und dazwischen Vorbehaltsgebiete, in denen die Kommunen Vor- und Nachteile einer solchen Anlage mit anderen Nutzungen abwägen können. Und dies alles auf der Basis des Windatlas Baden-Württemberg, der aktuellen Datengrundlage über das Windaufkommen. Ich denke, dann kommen wir schneller voran.

Der zügige Ausbau der Windkraft in der Region muss sein. Eine regionalplanerische Steuerung ist unumgänglich, um Wildwuchs und Zersplitterung zu verhindern.
Die Landesregierung sollte aber in einem anderen Punkt ihre Hausaufgaben endlich machen: zu klären, wie sich Nationalpark sowie Schutzgebiete nach dem EU-Recht mit Windmühlen vertragen. Im Moment schließen sie sich gegenseitig aus. Da fallen reiheweise Standorte heraus, an denen der Wind kräftig genug bläst, um wirtschaftlich Energie zu erzeugen. Ob da der Anteil der Windkraft an der Energieerzeugung in Baden-Württemberg auf zehn Prozent erhöht werden kann?


Auch die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Vorsitzenden Peter Hauk beschäftigt sich mit dem Thema und lud die Vorsitzenden der CDU-Fraktionen in den Verbandsversammlungen der zwölf Regionalverbände Baden-Württembergs zum Gedankenaustausch ins Haus des Landtags ein. Motto: "Wer aussteigen will, muss einsteigen."