Weshalb sollen wir für Aldis und Lidls Parkflächen bezahlen?

Stadtentwässerung taugt nicht zur kommunalpolitischen Schlagzeile. Leider. Dabei geht es um den Umweltschutz. Aber Abwasser spielt sich unter Tage ab, ist nicht zu sehen wie ein chices Gebäude und die Kläranlagen riechen auch ein bisschen. Trotzdem ist die Abwasserbeseitigung eine der zentralen Aufgaben einer Gemeinde, zumal die Bürger die Kosten durchaus an ihrem Geldbeutel spüren, wenn sie einmal im Jahr die Gebührenrechnung erhalten. Heute Abend stand der CDU-Antrag zur Stadtentwässerung auf der Tagesordnung des Ausschusses für Technik und Umwelt. Die Stadtverwaltung hatte ein gutes Papier vorgelegt - für alle, die sich dafür interessieren, steht es auf dieser Seite zum Herunterladen.

Eines zeigt sich: Auch in Mühlacker wird die gesplittete Abwassergebühr kommen. Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Ein Teil der Kosten wird nach dem Frischwasser, das ein Haushalt oder ein Betrieb bezieht, berechnet, ein anderer Teil nach der versiegelten Fläche, die verhindert, dass Regenwasser nicht ins Erdreich dringen kann, sondern ins Klärwerk fließt und so Kosten produziert. Weshalb sollen wir für die Asphaltflächen der Aldis und Lidls bezahlen? Der gesplittete Tarif soll dazu animieren, Flächen zu entsiegeln und so auch die Kläranlagen zu entlasten. Nachdem die CDU-Fraktion schon zweimal in den vergangenen Jahren einen Anlauf unternahm, aber immer vertröstet wurde, haben sich heute Abend die Sprecher der anderen Fraktionen auch dem Kurs in Richtung gesplitterter Abwassergebühr angeschlossen. Doch diese kommt nicht von einem Tag auf den anderen, das braucht eine Vorbereitungszeit von einem bis zwei Jahre. Die versiegelten Flächen müssen erhoben werden.

Dazu gibt es inzwischen auch die Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage: Der Umweltplan des Landes Baden-Württemberg führt aus, dass eine Umstellung auf gesplittete Abwassergebühren einen wichtigen Beitrag leisten kann, um die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung (Versickerung und ortsnahe Einleitung von gering verschmutztem Regenwasser) umzusetzen. Die gesplittete Abwassergebühr gibt dem Grundstückseigentümer einen ökonomischen Anreiz, die Planung seines Bauvorhabens in Richtung der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung zu gestalten bzw. bei vorhandener Bebauung durch Entsiegelungsmaßnahmen auf eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr hinzuarbeiten.

Hier die Vorlagen, die auch andere Aspekte - wie die Energieeinsparung auf den Kläranlagen, die Nutzung von Abwasserwärme und die Sanierung privater Hausanschlüsse - beinhaltet:
opr0507F.pdf
opr0507G.pdf
opr0507H.pdf
Landtag.pdf