Breitbandversorgung - eine Standortfrage für Mühlacker

Mühlacker hat die Breitbandentwicklung verpennt. Die klare Aussage eines Unternehmers aus unserer Stadt fiel heute Abend beim DSL-Gespräch der CDU-Gemeinderatsfraktion in der Lienzinger Gemeindehalle. Michael Reiß von der Clearingstelle Neue Medien des Ministerium ländlicher Raum machte deutlich, dass der Ausbau der Breitbandversorgung eine Maßnahme zur kommunalen Daseinsvorsorge ist - ganz so wie unsere Altvorderen das Strom- und Gasnetz aufgebaut haben. Das heißt in der Konsequenz: Die Stadt ist gefordert, kann die Entwicklung nicht treiben lassen.

Seit dem Jahr 2006 stellt die CDU-Fraktion immer wieder - als einzige Fraktion - Anträge und Anfragen, weil wir endlich die DSL-Wüsten in Mühlacker grünen lassen wollen. Die Stadtverwaltung hatte es sich lange Zeit zu einfach gemacht: Sie fragte immer nur die Versorgungsraten bei der Telekom ab. Im März 2007 ließ die Verwaltung den Gemeinderat wissen, die DSL-Verfügbarkeit liege zwischen 96 und 100 Prozent - nach den Übertragungsraten fragte sie nicht. DSL light nannte Reiß heute Abend eine solche Versorgung. Dass das Tiefbauamt in der Verwaltung zuständig ist für das DSL-Netz und das so nebenbei erledigen muss, bestätigt die Aussage des Unternehmers. Dabei ist Breitbandversorgung ein Kriterium, ob eine Stadt für Menschen und Firmen interessant ist. Unsere Wirtschaftsförderung organisiert lieber einen Weihnachtsmarkt (mit) als sich um dieses Zukunftsthema zu kümmern.

Mit dem Ergebnis unserer bisherigen Vorstöße sind wir als Fraktion unzufrieden. Immer wieder servierten Verwaltung und Telekom uns neue Vertröstungen. Es bedurfte auch eines CDU-Antrags, dass die Verwaltung Kontakt mit der Clearingstelle Neue Medien aufnahm - immerhin ist das geschehen und es lässt sich dank Bürgermeister Abicht eine Linie erkennen.

Das Echo und die Qualität der Beiträge heute Abend bestätigt mich in meiner Auffassung, dass die DSL-Lücken für viele Menschen genauso ein Thema sind wie der Wärmegrad im Freibad. Es ist nicht nur ein Problem von Lienzingen, Teilen von Enzberg und Lomersheim sowie von Mühlhausen, sondern - wie sich heute zeigte - auch der Wohnsiedlung Heidenwäldle.

Bei dem Fachgespräch haben sich einige Ansatzpunkte gefunden, die wir nun aufarbeiten werden: Leerrohr-Konzept, Einsatz Stadtwerke Mühlacker nach dem Vorbild Sindelfingen oder Sparkassen IT, Aktivierung der Telekom-Konkurrenz. Heute Abend habe ich gleich die ersten Mails geschrieben.

Wir bleiben am Thema dran. Hier im Blog wird auch künftig informiert.

Akteneinsicht abgeschlossen - OB verletzt Informationspflicht

Der von der CDU beantragte Ausschuss zur Einsichtnahme in die Mühlehof-Akten der Stadtverwaltung ist aufgelöst, am Dienstagabend gab es im Gemeinderat eine Bewertung durch die Fraktionen. Für die CDU-Fraktion zog ich folgende Schlussfolgerungen:

1. Die Einsichtnahme in die Akten hat gezeigt, dass der Gemeinderat seit 2002 nicht laufend und ausreichend über alle Vorgänge informiert wurde. Auf Anfragen und Anträge von Gemeinderatsfraktionen wurden 2004/05 nur ausweichend Antwort gegeben, obwohl die Gespräche z.B. mit der Echo GmbH im Gange waren.
2. So setzte der Oberbürgermeister am 23.03.2005 einen Antrag der CDU-Fraktion nach einer umfassenden Information des GR ab, obwohl die Gespräche mit Echo und dem Mitbewerber Badenia schon in fortgeschriebenem Zustand waren.
3. Die Gespräche mit der Firma Echo GmbH dauerten schon sieben Monate an, bis der GR am 3. Mai 2005 erstmals unterrichtet wurde.
4. Die Fa. Badenia stellte sich im Mai 2005 dem Gemeinderat vor, obwohl sie ihre Bewerbung bereits am 29.3.2005 zurückgezogen hat. Man muss deshalb den Eindruck haben, dass es eine reine Alibiveranstaltung war, um dem GR eine scheinbare Alternative bieten zu können.

Dieses Verhalten widerspricht dem § 43, Absatz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Danach hat der Bürgermeister (OB) den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten und bei wichtigen Planungen den Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Gemeindeverwaltung sowie laufend über Stand und Inhalt der Planungsarbeiten zu informieren.
In der Kommentierung heißt es: „Der Gemeinderat muss sich als das für die wichtigsten Entscheidungen verantwortliche Hauptorgan der Gemeinde stets ein Bild davon machen können, was in der Gemeinde und in ihrer Verwaltung geschieht.“ (Kunze/Bronner/Katz)

Durch die ausgebliebene Information des Gemeinderats hatte dieser keine Möglichkeit, falls gewollt, schon im Verfahren korrigierend einzugreifen.

Die CDU-Fraktion stellt fest: Die Informationspflicht des OB gegenüber dem Gemeinderat nach § 43, Abs. 3 GemO ist verletzt worden. Das ist zu rügen. Da der Oberbürgermeister laut Aktenvermerk vom 15.3.2005 die Verhandlungen an sich und sein Dezernat zog, liegt die Verantwortung einzig bei ihm.

Bei einer Gegenstimme (OB) und zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat:

Der Gemeinderat wurde zu spät (ab 15. Februar 2005) informiert und musste unter großem Zeitdruck handeln und entscheiden. Nötig wären die Kenntnis des Schreibens vom 29. März 2005 von Badenia gewesen. Die unverzügliche Information hätte nach Bekanntwerden des Zwangsversteigerungstermins erfolgen sollen. Künftig ist dies anders und besser zu handhaben.