Der Fall Mühlehof: Zur Erinnerung

Ein interessanter Leserbrief zum Fall Mühlehof stand jetzt im Mühlacker Tagblatt. Geschrieben hat ihn in Mitbürger namens Hermann Blaich. Er stellt darin die richtigen Fragen. Seine Forderung, die Verträge mit der Firma Echo GmbH offenzulegen, ist voll zu unterstützen.

Aber der Inhalt macht auch deutlich, dass der Gemeinderat mit in die Haftung für das gescheiterte OB-Konzept für den Mühlehof genommen wird. Manche Fraktionen haben das schon gemerkt und traten die Flucht nach vorne an, andere immer noch nicht. Blaichs Hinweis auf eine „Leiche“ im gemeinsamen Keller des Gemeinderats und der Verwaltung kann aber nicht stehen gelassen werden. Denn die CDU-Fraktion und ein Mitglied der FDP haben dem Verkauf des kulturellen Teils des Mühlehofs und den Verträgen mit Echo im Juni 2005 nicht zugestimmt. Deshalb lassen wir uns nicht in die Verantwortung für diese so blamable Entwicklung nehmen.

Im Gegenteil. In der entscheidenden Gemeinderatssitzung 2005 erklärte die CDU-Fraktion: „Was geschieht, wenn die gute Absicht, durch den Verkauf des städtischen Eigentums am Mühlehof eine Belebung des gewerblichen Teils zu erreichen, sich in den nächsten Jahren nicht dauerhaft erreichen lässt? Dafür gibt es keine Absicherung im Vertrag. Und das ist der Knackpunkt des ganzen Geschäftes. Wir haben letztlich keine Garantien; es muss nicht mal böser Wille von Echo, es können auch geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen sein, dass das angenommene Konzept nicht aufgeht.“

Und weiter hieß es in unserer Erklärung, die ich abgegeben hatte, in der Ratssitzung vom 14. Juni 2005: „Wie werden die Investitionen außerhalb des Kaufpreises (also wohl etwa 9 Millionen Euro) vertraglich abgesichert? Wie müssen sie nachgewiesen werden? Wie können sie durch die Stadt überprüft werden? Wie kann überprüft werden, ob sie nach Inhalt und Wert auch getätigt worden sind? Eine sanktionsbewehrte Überprüfbarkeit hat die Fa. Echo heute ausdrücklich abgelehnt. Wie kann sichergestellt werden, dass der Wunsch, im Erdgeschoss einen Lebensmittelmarkt unterzubringen, auch dauerhaft erreicht wird? Was geschieht, wenn sich das Gehabte wiederholt zum Beispiel in Form der jetzigen Nutzung von F wie Finanzamt bis S wie Spielhalle? Nüchterne Erkenntnis: Wir haben nichts in der Hand.“ (Die ausführliche Stellungnahme ist nachzulesen auf www.cdu-muehlacker.de unter „Stellungnahmen.)

OB und Verwaltung hatten den Gemeinderat unter Zeitdruck gesetzt, den ersten Vertragsentwurf erhielt die CDU-Fraktion 20 Stunden vor Beginn der entscheidenden Sitzung. Und für 13 Fraktionsmitglieder in einfacher Ausführung. Das war ein Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung, den Mitgliedern des Gemeinderats die Unterlagen so rechtzeitig zuzustellen, dass sie ausreichend Zeit haben, sich mit dem Thema – zumal in einer so wichtigen und folgenreichen Sache – auseinanderzusetzen. Am Abend der Sitzung bekamen die Mitglieder des Gemeinderats erst den endgültigen Vertragsentwurf über 32 Seiten.

Jetzt stehen wir vor den Folgen schlecht ausgehandelter Verträge. Doch die, wenn auch unzureichenden, Instrumente dieser Vereinbarungen müssen wir wenigstens nutzen. Leider hat die Verwaltung selbst dies zu lange schleifen lassen. Wer frühzeitig mahnte, man müsse nun handeln und Druck auf Echo ausüben, wurde vom OB als Störenfried eines schönen Spieles dargestellt.