Klare Regeln für Supermärkte in der Region

Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald: Seit drei Jahren diskutieren wir über die Änderung des Kapitels Einzelhandel im Regionalplan 2015. Eines der beiden Themen: Die Sicherung der Nahversorgung in allen Gemeinden. Auch wenn sich das Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde mit dem Begriff "Nahversorgung" schwer tut, wollen wir mit der Verwendung dieser Bezeichnung ein klares Bekenntnis zu wohngebietsnahen Angeboten mit Verkaufsflächen von bis zu 800 Quadratmeter ablegen. Das Wirtschaftsministerium als oberste Planungsbehörde würde liebendgern selbst das letzte Komma vorschreiben. Doch wir nutzen unseren Spielraum, die Reginalplanung auszugestalten - im Rahmen der Landesplanung.

Das zweite Thema: Die Anhäufelung von kleineren Ladengeschäften auf einem Fleck, so dass eine Gesamtverkaufsfläche entsteht, die deutlich über 800 Quadratmeter liegt und dadurch großflächigen Einzelhandel darstellt. Diese Agglomeration soll geregelt werden. Gleichzeitig erlauben wir großflächigen Einzelhandel und damit auch Vollsortimenter nicht nur im Oberzentrum Pforzheim und in den Mittelzentren, sondern auch in Unterzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion - in den beiden letzten Fällen aber nur nach Einzelfallprüfung und wenn dieses Angebot lediglich der Grundversorgung der betreffenden Kommune dient und nicht Kaufkraft aus Nachbarorten abzieht. Ein Ventil, mit dem eigentlich alle gut leben müssten.

Sinn dieser Regelungen ist, neben der Sicherung einer Grundversorgung in allen Gemeinden, einen Wildwuchs zu verhindern - nicht dass wir einen Verdrängungswettbewerb zwischen den Kommunen bekommen. Klare Regelungen für Supermärkte und ein fairer Umgang mit den Kommunen - ich meine, das haben wir mit dem heutigen Beschluss im Planungsausschuss erreicht. Nächsten Mittwoch entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbandes, dann folgt die öffentliche Anhörung zu diesem Papier.