Minderheitenrecht genutzt oder Mal schauen, was die Akten ergeben

Am kommenden Dienstag steht der Antrag "Akteneinsicht Mühlehof" auf der Tagesordnung des Gemeinderats von Mühlacker. Er trägt die Unterschrift der Mitglieder der CDU-Fraktion. Die Zahl erfüllt die Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung. Akteneinsicht ist zu gewähren, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderats beantragt. Diese Voraussetzung ist gegeben. Das Gesetz schreibt die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses vor. Soweit das formale Verfahren.

Wir CDU-Stadträte haben uns entschieden, diesen Antrag zu stellen, nachdem bei der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober die Vertreter der Firma Echo verrieten, dass sie schon im Jahr 2004 Gespräche mit der Stadtverwaltung geführt und dieser Konzepte zum Mühlehof vorgelegt hatten. Diese Information war uns zuvor von der Stadtverwaltung nicht gegeben worden. Im Nachhinein wird für uns klar, weshalb der OB Anfang 2005 versuchte, die Behandlung eines CDU-Antrages zum Mühlehof durch Verfahrenstricks zu verhindern. Jene, die in der Verwaltung an den Gesprächen beteiligt waren, haben nicht mit offenen Karten gespielt. Auch einen Brief der Echo GmbH von September 2007 erhielten wir bisher nicht, obwohl der OB dies zugesichert hatte.

Ziel der Akteneinsicht ist es, a) zu erkunden, ob es weitere Vorgänge gab, die uns bisher nicht bekannt sind und b) eine Gesamtschau aller Gespräche und Verhandlungen zu erhalten. Wenn die Akteneinsicht erfolgt ist, werden wir eine Bewertung vornehmen und auch in die weiteren Beratungen des Gemeinderats einbringen.

Zu den vornehmsten Pflichten des Gemeinderats gehört die der Kontrolle des OB und der Verwaltung. Hier der Antrag auf Akteneinsicht: AkteneinsichtMuehlehof.PDF