Nachgefasst oder Die B-35-Sanierung und das RP Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

Sie lassen in Ihrer Pressemitteilung, mit der Sie auf die Kritik aus dem Mühlacker Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik zur Abwicklung der Sanierungsarbeiten auf der B 35 bei Lienzingen reagieren, folgendes verlauten:

Eine halbseitige Sperrung und der Verzicht auf eine Umleitung sei „nur möglich, wenn lediglich die obere Fahrbahndecke erneuert werden muss und der Verkehr über die abgefräste Fahrbahn geleitet werden kann. Ist es dagegen notwendig, zumindest stellenweise eine grundhafte Sanierung durchzuführen und die Fahrbahn komplett neu aufzubauen, ist eine Vollsperrung unumgänglich.“ Dies werde auch vom Regierungspräsidium Stuttgart so gehandhabt.

Ihre Pressestelle hat laut Mühlacker Tagblatt von gestern der Feststellung in meiner ersten Mail an Sie widersprochen, dass bei der Sanierung der Glemstalbrücke im Zuge der B 10 bei Schwieberdingen - und damit im Regierungsbezirk Stuttgart - eine mit der B 35 vergleichbare Sanierung unter halbseitiger Sperrung abgewickelt wurde.

Ich habe mir inzwischen die Details beim Regierungspräsidium Stuttgart zu der 2004 erfolgten Sanierung der Glemstalbrücke besorgt: Es war eine Schicht von 12 cm abgetragen worden – die komplette Fahrbahndecke einschließlich der Abdichtung bis zur Brückentafel. Anschließend wurde in dreimal 4 cm Stärke – also wieder 12 cm – die neue Schicht aufgetragen. Dies geschah unter halbseitiger Sperrung mit einer bedarfsgesteuerten Ampelanlage. Zuerst floss der Verkehr über die noch nicht ausgewechselte Hälfte, anschließend über den neu aufgebrachten Teil. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte keine Vollsperrung und damit keine Umleitung über Schwieberdingen bzw. Markgröningen für notwendig erachtet.

Wie mir gestern Ihr Herr Herzel sagte, ist bei der B 35 in einer Stärke von 15 bis 20 cm abgetragen worden.

In beiden Fällen wurde also nicht nur die Fahrbahn abgefräst, sondern eine grundhafte Sanierung mit einem neuen Fahrzeugaufbau vorgenommen.

Es ist irreführend, wenn das RP Karlsruhe erklärt, eine solche Maßnahme wie auf der B 35 sei nur bei Vollsperrung und Umleitung des Verkehrs möglich. Ich bitte Sie dringend, dem Beispiel Glemstalbrücke – das auch ergänzt werden kann – zu folgen und wenigstens im Bauabschnitt
Lienzingen-Illingen der B 35 auf eine Vollsperrung zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Bächle
Vorsitzender der CDU-Fraktion im
Gemeinderat der Stadt Mühlacker