60.000 Euro oder Steuergelder für was?

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker hat folgenden Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt:

Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg


Kosten der anwaltlichen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Teil des Mühlehofs sowie der Maklergebühren – Zustandekommen und Abwicklung


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

umgehend offenzulegen,

wer den Vertrag mit Rechtsanwalt W. zur juristischen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Anteils des Mühlehofs bzw. bei Gesprächen der Stadt mit Investoren abgeschlossen hat weshalb als Basis des Honorars ein Gegenstandswert von 3,5 Millionen Euro angenommen wurde, obwohl der Verkaufspreis letztlich bei nur 1,2 Millionen Euro lag welche Honorare bisher einschließlich Nebenkosten angefallen sind, wann diese ausbezahlt wurden und welcher Betrag im Haushaltsplan auf der HHSt. 035.655 zur Verfügung stand weshalb die Zustimmung des Verwaltungsausschusses weder zum Vertrag noch zu außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben eingeholt wurde weshalb es einer juristischen Beratung bedurfte, obwohl es doch in der Spitze der Stadtverwaltung auch juristischen Sachverstand gibt ob der Beigeordnete an allen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf beteiligt war ob es sich bei der Bezahlung der Maklergebühr für den Makler G. von 35.000 Euro auch um eine außer- bzw. überplanmäßige Ausgabe handelte und wer dafür zuständig war.



Begründung:

Mit Mail vom 18.1.2007 hat die Stadtverwaltung die Anfrage von StR Bächle vom 1.12.2005 (!) wegen den Honorarzahlungen an Rechtsanwalt W. beantwortet. Darin heißt es, der Anwalt habe 25.200 Euro erhalten und der Betrag werde über die HHSt. 035.655 finanziert. Nachdem 2005 auf dieser HHSt kein ausreichender Betrag zur Verfügung stand und vor dem Hintergrund, dass die jetzige Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung der Stadt erst im Juli 2005 verabschiedet wurde, stellen sich – genauso wie bei der Auszahlung des Honorars für den Makler – Fragen nach Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Wir bitten um eine zeitnahe Behandlung und Bearbeitung des Antrags.


Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag gestellt, weil wir
a) die Bezahlung des Anwaltshonorars bzw. die Einschaltung eines Anwalts für nicht hinnehmbar ansehen
b) weder der notwendige Auftragsbeschluss des Gemeinderats bzw. des Verwaltungsausschusses vorliegt und auch keine ausreichenden Mittel im Haushalt 2005 bereitstanden
c) die außerplanmäßigen Ausgaben getätigt wurden, ohne einen Ausschussbeschluss einzuholen
insgesamt also für eine nicht notwendige Ausgabe weder Haushaltsmittel bereitstanden noch die notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt waren.
25.200 Euro an Honorar für einen Anwalt und 35.000 Euro als Provision für einen Makler, der den kulturellen Teil des Mühlehofs feilbot, bedeuten: 60.000 Euro, die der Steuerzahler aufbringen muss, um den Mühlehof zu verkaufen - und dies mit den bekannten Folgen, dass der Käufer seine Zusagen bisher nicht einlöste. Auch vor diesem Hintergrund muss der OB erklären, wie er diese 60.000 Euro vor den Bürgern vertreten will. Wir sind der Auffassung, dass hier Steuergelder auf unverantwortliche Weise - zudem am Gemeinderat vorbei - ausgegeben worden sind.

Aus dem Hinterhalt oder Schütterle-Worte

Heute erschien in der Pforzheimer Zeitung der Bericht über die Gemeinderatssitzung vom Dienstagabend zur Übernahme dreier Kindergärten in die Trägerschaft der Stadt. Die evangelische Kirche wollte sie aus finanziellen Gründen abgeben. Erstaunt war ich, mit welchen Worten OB Schütterle zitiert wird.
Wider besseres Wissen behauptet Arno Schütterle, ich hätte die Arbeit der städtischen Kindergärten herabgewürdigt. Er sagte dies wohlweislich nicht in der Gemeinderatssitzung, sondern einen Tag danach gegenüber der PZ. In der Sitzung hätte er nämlich gleich die passende Antwort bekommen. So aber versucht er mal wieder, aus dem Hinterhalt falsche Dinge zu verbreiten.
Denn der CDU-Antrag, die Trägerschaft der drei Kindergärten bei der evangelischen Kirche zu belassen und trotzdem 100 Prozent der Kosten durch die Stadt zu übernehmen, richtete sich nicht gegen Kindergärten in städtischer Regie. Darauf hatte ich ausdrücklich hingewiesen. Trotzdem darf man bei so einer Entscheidung der Trägerschaft der Kirche aus grundsätzlichen Erwägungen heraus den Vorzug geben. Nichts anderes taten wir.
Ich habe keinen Gegensatz zwischen kirchlichen und kommunalen Kindergärten aufgebaut. Das blieb Arno Schütterle vorbehalten. Er muss unsere Meinung mit der Vermittlung christlicher Werte nicht teilen, sollte sie aber auch nicht falsch darstellen, "nur" weil sie von der CDU vertreten wird.

Schillerschule oder Besser sieht's aus

Bei der Gemeinderatssitzung gab es wegen der Schillerschule (Hauptschule) in Mühlacker doch - zumindest teilweise - Entwarnung. 2007 werden erledigt: die Sanierung der Mädchen-WC, der Umbau des ehemaligen Öllagers im Rahmen des Ausbaus zur Ganztagesschule, erste Brandschutzmaßnahmen, Beginn der EDV-Vernetzung. Der Beschlussantrag der Verwaltung, die Arbeiten würden 2007 geplant und 2008 ausgeführt, ist ersatzlos gestrichen worden. Ich meine: Ein gutes Ergebnis.

Schiller-Hauptschule oder Die Kosten laufen mal wieder davon

Wir tappen wieder einmal in eine Kostenfalle.
Zuerst bezifferte die Stadtverwaltung die Kosten für den Brandschutz an der Mörike-Realschule auf 193.400 Euro, jetzt werden 463.900 Euro gebraucht. So das Ergebnis der Entwurfsplanung.
Jetzt kommt die zweite böse Überraschung: bei der Schiller-Hauptschule. Für Umbauten zur Ganztagesschule, die Sanierung der Mädchen-Toiletten, für Multimedia (EDV-Vernetzung) sowie den Brandschutz stehen 574.800 Euro im Haushaltsplan 2007, benötigt werden aber laut Sitzungsvorlage der Verwaltung für die Gemeinderatsberatungen am kommenden Dienstag 794.000 Euro (beide Zahlen ohne Brandschutz im Uhlandbau). Die Verwaltung beantragt nun, die gesamte Maßnahme an der Schiller-Hauptschule ins Jahr 2008 zu verschieben und 2007 nur die Planung abzuwickeln.
Mit einem solchen Verfahren wird der Gemeinderat vorgeführt. Es waren die Gemeinderatsfraktionen, die im Haushaltsplan 2007 die Mittel für die Sanierungsarbeiten an der Schiller-Hauptschule gegenüber dem Verwaltungsvorschlag nochmals aufgestockt haben und die bei der Schule im Wort stehen. Und nun soll wieder nichts geschehen – genauso wenig wie schon 2006?
Ich sage: Nein! Wir stehen im Wort und müssen alles tun, damit die Arbeiten kostenmäßig überprüft, vor allem aber 2007 auch ausgeführt werden.
Hier die Vorlage zur Schiller-Hauptschule und zum UhlandbauSanierungSchillerschule.PDF

Krippenplätze oder Wahlfreiheit statt Zugzwang

Es ist leichtfertig, wie Mühlackers Stadtpfarrer Claus Schmidt über die Forderung nach mehr Kinderkrippenplätzen im Mühlacker Tagblatt vom 27.2.2007 spricht. Er behauptet in der Antwort auf die erste Frage, dass für jedes Kleinkind ein Krippenplatz geschaffen werden soll, um Frauen unter Zugzwang zu setzen, ihre Kinder in Krippen zu geben. Das ist nicht richtig und eine Verkennung der Wirklichkeit. Es geht nicht um Zugzwang, sondern um Wahlfreiheit.

Die alten Bundesländer bieten im Schnitt nur sieben Prozent Betreuungsmöglichkeiten an. Familienministerin von der Leyen will die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder bis drei Jahren in der kommenden Legislaturperiode auf 750.000 verdreifachen. Dies entspricht einer bundesweiten Quote von 40 Prozent.

Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sprach sich die Bundeskanzlerin für Wahlfreiheit der Eltern aus. Mütter und Väter sollten allein entscheiden, ob ihre Kinder innerhalb der Familie oder außerhalb des Elternhauses betreut werden.

Dies setze jedoch die Möglichkeit der Wahl voraus, sagte Merkel. Die Betreuungsquote in den alten Ländern ermögliche nicht jedem Elternteil, der dies wolle, die berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die Politik habe aber die Pflicht, sich auf die verändernden Wünsche und Vorstellungen junger Paare einzustellen: "Der Staat hat nicht darüber zu befinden, ob die Erziehung außerhalb des Elternhauses oder in der Familie besser für das Kind ist."

Wir haben in Mühlacker zum Beispiel altersgemischte Gruppen eingerichtet:
Kindergarten-Gruppen, in denen auch schon Zweijährige aufgenommen werden.
Wird dadurch ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Druck auf Frauen ausgeübt? Wohl kaum. Müssen sich Mütter oder Väter, die dieses Angebot nutzen, ein schlechtes Gewissen machen? Das wird sich auch Pfarrer Schmidt nicht erhoffen.

Das Elterngeld und die steuerliche Begünstigung von Kinderbetreuungskosten sind wichtige Schritte auf dem Weg, jungen Familien mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten. Doch wenn sich beide Elternteile auch für ein berufliches Fortkommen entscheiden oder auf das gemeinsame Einkommen angewiesen sind, brauchen sie vor allem schon frühzeitig eine gute Alternative für die Betreuung ihrer Kinder. Für Alleinerziehende gilt dies in einem besonderen Maße.

Die Entscheidung für Familie und für Kinder und für ihre Betreuung ist immer individuell und privat. Der Staat kann und will jungen Eltern nichts vorschreiben (sollte auch kein Pfarrer und kein Bischof aus Augsburg tun!).
Doch sind heute rund 90 Prozent aller Frauen, in dem Alter in dem sie typischerweise in Deutschland ihr erstes Kind bekommen, berufstätig. Aus diesem Grund steht der Staat in der Pflicht, Bedingungen zu schaffen, die jungen Paaren helfen, in einer modernen Welt noch ihre Familienwünsche zu verwirklichen, ohne dabei in einen Zwiespalt zu geraten.

Wir haben keine volle Wahlfreiheit, weil es an Betreuungsangeboten fehlt. Ich finde es fast schon zynisch, wenn einige jetzt so tun, als ob ein freiwilliges Angebot für einen Kinderbetreuungsplatz ein Zwang sei, sein Kind auch dorthin zu geben. Hier die DDR anzuführen, zeigt doch nur, dass es offenbar eine fremde Welt ist, der Pfarrer Schmidt begegnet. Einen Krippenplatz in Anspruch zu nehmen, ist doch keine Trennung des Kindes von der Familie. Frühzeitige soziale Kontakte haben keinem Kind geschadet.

Nochmals: Es geht um Wahlfreiheit. Es ist Sache der Eltern, sich für den Weg zu entscheiden, den sie für sich und ihre Kinder für richtig halten. Sie brauchen keine Bevormundung. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Entscheidung respektiert wird, egal, wie diese ausfällt - ob Mutter oder Vater die ersten Jahre daheim bleiben oder ob sie Betreuungsangebote nutzen. Nichts anderes ist Ziel der Familienpolitik der Ministerin von der Leyen, der ich weiterhin so viel Überzeugungskraft und Standfestigkeit wünsche wie bisher. Trotz Gegenwindes auch in meiner eigenen Partei. Erfreulich ist, dass die Ministerin sonst aus den Kirchen viel Zustimmung erfährt. In einem Punkt stimme ich Pfarrer Schmidt ausdrücklich zu: Familien müssen deutlich gestärkt werden, auch in finanzieller Hinsicht. Das ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe eines Landes, in dem beklagt wird, dass die Jungen fehlen. Deshalb kann es auch nicht sein, dass den Familien gegeben wird, was man ihnen zuvor nimmt.

Dazu auch das Bundesfamilienministerium