Lienzingen oder Das Juwel aufpolieren

Die Aufnahme des historischen Ortskerns von Lienzingen ins Landessanierungsprogramm bedurfte zwar dreier Anläufe, doch dann war es geschafft. Unser Landtagsabgeordneter Winfried Scheuermann hatte sich beim Wirtschaftsministerium eingesetzt, da die Voraussetzungen - sanierungsbedürftige Substanz - gegeben war. Im Frühjahr gab es die Zusage aus Stuttgart für einen Förderrahmen von 1,6 Millionen Euro, von dem eine Million Euro das Land übernimmt. Jetzt hat der Gemeinderat die Förderrichtlinien beschlossen, die vorbereitende Untersuchung durch die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) gebilligt und das Sanierungsgebiet in Satzungsform abgegrenzt. Nun müssen nur noch die Hauseigentümer die Gelder auch in Anspruch nehmen!

Die KE-Fachleute datierten zwar die Eingemeindung von Lienzingen vor ins Jahr 1971 - tatsächlich geschah diese zwangsweise im Juli 1975 - und wussten auch nicht das Baujahr der Gemeindehalle (1966), aber ansonsten ist es eine gute Dokumentation.

Die zentralen Punkte meiner Stellungnahme im Gemeinderat dazu:


Die Untersuchung zeigt:
Der Ortskern von Lienzingen ist ein Juwel, das wieder aufpoliert werden muss. Ein mittelalterliches Kleinod, das erhalten und gesichert werden muss.

Ziele müssen sein:

1. Die Erhaltung des Scheunengürtels. Das schließt Wohnnutzung ein, aber auf jeden Fall eine dauerhafte Gebäudesicherung, damit nicht noch mehr Scheunen verfallen. Wir müssen realistische Annahmen wählen über Möglichkeiten der Umnutzung von Scheunen zu Wohnungen
2. Weg und Grüngürtel um den alten Ortskern sichern und wieder begehbar machen (typisch für den Lienzinger Ortsabschluss)
3. 96 Prozent der Gebäude weisen einen unterschiedlich starken Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwand auf. Das belegt eindringlich die Notwendigkeit der Aufnahme ins Sanierungsprogramm.
4. Neue Wohnnutzungen schaffen, auch um einseitige soziale Strukturen zu beseitigen (38 % Ausländeranteil)
5. Instandsetzung und Gestaltung der meisten Ortsstraßen (außer Knittlinger Straße, Friedenstraße und Herzenbühlgasse - diese drei sind schon gerichtet worden)
6. Die Gestaltung kleinerer Plätze Das kommt noch zu kurz
7. Wege-Querverbindungen zwischen Ortskern und benachbarten Wohngebieten schaffen
8. Nach dem Vorschlag des Regierungspräsidiums eine Stellplatzberechnung vorlegen
9. Die naturnahe Gestaltung von Schmiebach und Scherbentalbach
10. Bei allem darf die Notwendigkeit der Entlastung Lienzingens vom Durchgangsverkehr nicht vergessen werden. Um mehr Lebensqualität zu erreichen, ist auch diese Entlastung notwendig

Die Vorgehensweise:

• Schwerpunkt legen auf private Maßnahmen. Das zeigt das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen. Das heißt: Immer wieder nachfassen, werben bei den Hauseigentümern, wenn es stockt
• Die Verwaltung muss vor Ort sein, sich kümmern und nicht einfach alles laufen lassen. Wir brauchen "Wagnerismus" - vor Ort so aktiv sein wie der frühere Sternenfelser Bürgermeister Helmut Wagner, wenn es um die Sanierung seiner Ortsteile ging
• Die Verwaltung muss bald ein Stufenprogramm dem Gemeinderat über die Maßnahmen an städtischen Gebäuden und Straßen vorlegen, wobei die Straßengestaltung Vorrang haben sollte, weil dadurch meist Maßnahmen von Anliegern an ihren Gebäuden ausgelöst werden
• Das Stufenprogramm auch deshalb, um zu vermeiden, dass plötzlich der Topf leer ist, aber städtische Gebäude noch nicht gerichtet sind wie in Großglattbach
• Laufend Zwischenbilanz ziehen, um zu schauen, wie lange die Mittel noch vorhanden sind und dem Gemeinderat berichten. Denn schon jetzt ist klar, dass der Förderrahmen von 1,6 Mio Euro nicht reicht und eine Aufstockung um mindestens eine Mio Euro notwendig sein wird. Das zeigten die vorbereitenden Untersuchungen.
• Die Einbeziehung des Rahmenplan-Entwurfs des Büros Fauth vom Juni 1997 für den Ortskern Lienzingen und die Ergebnisse des Gesprächs der Lienzinger Stadträte vom 19.3.1998 – Protokoll vom 26.5.1998 – sind notwendig.

Sowohl das Stufenprogramm auch als auch die Einbeziehung des Rahmenplans von 1997 hat der Gemeinderat auf meinen Antrag hin zusätzlich beschlossen.