Brief an den Landrat oder Was wird aus Beschlüssen zur K-Schule?

Sehr geehrter Herr Landrat,

auch wenn ich persönlich dagegen war, die Schule für Körperbehinderte der Heinemann-Schule (Schule für Geistigbehinderte) räumlich anzugliedern, so war ich - bei aller Meinungsverschiedenheit - doch der Auffassung, dass die Kreisverwaltung alles tut, um ihre Zusagen und die Beschlüsse haargenau umzusetzen. Ich denke, die Verwaltung kann sich bei einem so sensiblen Thema auch nichts anderes erlauben. Die große Mehrheit des Kreistags hat sich für diese Eingliederung entschieden und sich damit gegen eine Oberstufe mit Werkstufe in der Trägerschaft des Caritasverbandes Pforzheim. Eine Entscheidung, garniert mit vielen Zusagen und Versicherungen.

Um so erstaunter war ich, wie wohl auch andere Mitglieder des Kreistages, den Brief der Mutter eines von der Kreistagsentscheidung betroffenen Kindes zu erhalten. Ich zitiere daraus:

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Ich schreibe Ihnen im Namen der Eltern der Schule für Körperbehinderte an der privaten Sonderschule im HPZ. Unsere Kinder müssen ab dem Schuljahr 2006/07 an der Gustav-Heinemann-Schule in Pforzheim beschult werden.

Nach den letzt jährigen Beschlüssen im Kreistag und im Gemeinderat haben wir diesen Vorgaben nach anfänglicher Skepsis im Ergebnis doch offen entgegen gesehen.

Außerdem konnten wir mit drei Elternvertretern an der Arbeit in einer Steuerungsgruppe mitwirken. Wir sind also über die aktuellen Entwicklungen bestens informiert..

Insofern müssen wir Ihnen heute berichten, dass leider elementare Teile der Gremienbeschlüsse nicht umgesetzt zu werden drohen. Deswegen wende ich mich heute erneut an Sie.

Zur Erinnerung:

Der Beschluss des Kreistages lautete unter anderem:

Beilage 68/05 vom 07.10.2005

Punkt 2a: An der K-Abteilung werden ab dem Schuljahr 2006/2007 die Kinder in der Ober- und Werkstufe beschult, die zuvor in der Mittelstufe die priv. SfK besucht haben.

Punkt 4: Die Beschulung der körperbehinderten Kinder erfolgt als Ganztagesbetreuung analog dem Angebot der privaten SfK Pforzheim.

Die Verwaltung geht von einem max. Bedarf von 8 Klassen aus Dies ergäbe eine Schülerzahl von 48 Kindern. Diese Größe erfolgt durch den schrittweisen Zugang über 6 Schuljahre.


So sieht es jedoch aus:

Die aktuelle Konzeption der Schule für Körperbehinderte in der Gustav-Heinemann-Schule sieht folgendes vor:

1. Klassenorganisation und Schülerzahlen:

Ca. 30 Kinder (laut Angabe des HPZ werden 16 Schüler der 6 Klasse abgegeben) sollen 3 Klassen in der Oberstufe und 1 Klasse in der Werkstufe bilden

Wenn wir im ersten Jahr bereits 30 Schüler haben, kommen wir in 6 Jahren auf 180 Schüler, sollte sich diese Entwicklung fortsetzen. Wir machen erneut darauf aufmerksam, dass die räumliche Situation hierfür nicht geeignet ist.

Nach den bisherigen Planspielen dürften eigentlich auch in dem neuen Schuljahr nur 2 - 3 Klassen der Oberstufe (Klasse 7) gebildet werden. Hier könnte man die Kinder, die ausschließlich eine körperliche Beeinträchtigung aufweisen, in ihren alten Klassenverbünden belassen. Insofern könnten die Kinder mit einer geistigen- und körperlichen Behinderung wiederum in zwei eigenen Klassen unterrichtet werden.
Damit wäre eine Zielgruppen orientierte Unterrichtung gewährleistet; diese Struktur würde der individuellen Bedürfnislage Rechnung tragen.

2. Schulöffnungszeiten:

Nach jetzigem Wissensstand wird die Beschulung analog der Öffnungszeiten an der Gustav-Heinemann-Schule erfolgen., d.h., die Kinder werden mittags nach Hause geschickt. Sollte ein längerer Aufenthalt in der Gustav-Heinemann-Schule gewünscht sein, würde es sich dabei nicht in erster Linie um Unterrichtszeit handeln, sondern um Betreuungszeiten. Diese Betreuungszeiten sollen auch nicht über das Stammpersonal der Schule geleistet werden, sondern mit dem Personal externer Anbieter. Zudem wurde seitens des Personals der Gustav-Heinemann-Schule mitgeteilt, daß diese Nachmittagsbetreuungszeiten auch von den Eltern anteilig bezahlt werden müssten.

Diese Entwicklungen stehen im krassen Widerspruch zu dem Versprechen der politischen Verantwortlichen, dass sich an der Qualität, der Art und Dauer der Beschulung im Vergleich zur K-Schule im HPZ nichts ändern würde.

Zur Erinnerung der Beschluss des Kreistages:

Beilage 68-2/05 vom 04.11.2005

Das RP Karlsruhe hat empfohlen, dass an der G-H-Schule eine eigenständige Schule für Körperbehinderte (für die Ober- und Werkstufe) im Schulverbund mit der vorhanden Geistigbehinderten Schule einzurichten. Beide Schulen werden gemeinsam geführt, eine Trennung von Kollegium oder Räumen müsse es nicht geben. Jedoch der Rahmen der Beschulung erfolgt getrennt, d.h. es werden nur Schüler die körperbehindert sind in der K-Schule beschult.

So sieht es aus:

3. Klassenbildungen

Unter Einbeziehung der Schülerinnen der bestehenden Schule für Geistigbehinderte, d.h. alle Schüler beider Schulen werden in einen Topf getan und aus diesem Mischmasch werden Klassen gebildet. Eine Klasse könnte daher beispielsweise aus 9 Geistig- und 1 Körperbehinderten Kind bestehen (Aussage von Frau Storz-Veigel).

Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle fühle ich mich besonders als betroffene Mutter einer Tochter mit körperlichem Handicap in besonderer Weise angesprochen. Nach Rücksprache mit Eltern mit ähnlichem Hintergrund sehen wir durch diese Schulpolitik die Bildungschancen unserer Kinder als erheblich gefährdet an. Sollte diese Entwicklung tatsächlich eintreffen, würde sich die jetzt bestehende Schulsituation, wie wir diese seit Jahren im HPZ erleben durften, noch nicht mal gleich bleiben, sondern sich erheblich verschlechtern. Wir ersuchen Sie daher dringlichst, uns nicht "im Regen stehen zu lassen". Wir erwarten eine rasche Klärung dieser Situation. Wir fordern nicht mehr, als die Einbehaltung und Umsetzung Ihrer eigenen Beschlüsse. Uns blieb nichts anderes übrig, uns auf Ihre Entscheidung einlassen zu müssen. Jetzt verantworten Sie bitte auch Ihre politischen Beschlüsse aus dem Jahr 2005.
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Wie diese Eltern bin ich der Auffassung, dass diese Punkte rasch geklärt werden müssen - und zwar nach Sinn und Buchstaben der Kreistagsentscheidung.
Für Ihre Rückäußerung wäre ich dankbar.



Hier nun die Antwort des Sozialdezernenten des Enzkreises, Roland Hübner, auch im Original:

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Dieses Schreiben haben wir auch erhalten. Ich bedauere, das es verfasst wurde, ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein . Wir werden es in Bälde beantworten , die Mitglieder der Gremien erhalten davon auch eine Kopie. Ich habe am Donnerstag ein Gespräch zu diesem Schreiben mit H.
Schulleiter Böhringer und ich habe das Schulamt zu den pädagogischen Fragen der Klasseneinteilung nochmal um Stellung gebeten. Die Frage der Klasseneinteilung ist m.E. nach eine pädagogische Fragestellung und keine Aufgabenstellung eines öffentlichen Schulträgers.

Wenn Sie sich erinnern , hat H. Böhringer auch während der Beratungen immer betont, dass es bei der Klasseneinteilung immer um den Förderbedarf der Kinder geht und nicht die Zuschreibungen " K" oder " G" ausschlaggebend sind. Diese Haltung hat die Zustimmung der Schulaufsicht erhalten .Mit den Eltern wurde danach mehrfach darüber gesprochen.


Die Verwaltung setzt die getroffenen Beschlüsse und die gemachten Zusagen ( vergleichbares Ganztagsangebot zur priv. SfK Pforzheim ) selbstverständlich um . Derzeit werden sowohl noch für dieses Jahr, als auch für die kommenden Haushalte die Voraussetzungen vorbereitet bzw. umgesetzt. Den Eltern wurde das immer wieder bestätigt. Warum diese inzwischen von etwas anderem ausgehen , ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Von uns gingen keinerlei Signale aus, daran zu zweifeln.

Inzwischen hat die Lehrerzuteilung des RP Karlsruhe stattgefunden. Wir sind dabei , auch für die neue K-Schule, gut "bedient " worden , d.h. das RP hat seine Zusagen auch eingehalten . Darunter ist auch eine Hauptschullehrerin der benachbarten Schanzschule, so dass auch K-Kinder mit dem Ziel Hauptschulabschluss direkt aus dem Kollegium der Gustav-Heinemann-Schule unterrichtet werden können .
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