Mühlehof oder Warum wieder nicht öffentlich?

Mein Brief an die übrigen Fraktionsvorsitzenden und an den OB von heute, weil diese den CDU-Antrag auf Informationen zum ehemals städtischen Teil des Mühlehofs im Gemeinderat nicht öffentlich behandeln wollen:

"Der heutigen PZ entnehme ich Ihre Stellungnahmen zur Forderung der CDU-Fraktion, unseren Mühlehof-Antrag nächsten Dienstag öffentlich zu behandeln. Aus den Reaktionen muss ich schließen, dass unser Antrag nicht oder nicht ganz gelesen wurde. Der Antrag hat in keinem einzigen Punkt den gewerblichen Teil zum Inhalt, sondern ausschließlich Art und Weise des Übergangs des vormals städtischen Anteils auf die Firma Echo GmbH. Ein Punkt beinhaltet zum Beispiel die Frage nach der Abstimmung der Sanierungsarbeiten am Gebäude mit den Veranstaltungsplanungen im Kulturteil; eine Frage, die Herr Töltl am vergangenen Dienstag bei der Beratung des VHS-Programms auch gestellt hat, interessanterweise öffentlich! Ein Punkt beinhaltet den Sanierungsbedarf im ehemals städtischen Anteil auf Kosten der Stadt; auch dies hat mit der Firma Echo GmbH nichts zu tun, weil es darum geht, diesen von der Stadt zu erledigenden Sanierungsbedarf (Technik, Saalinneres etc.) zu erheben.
Ich weise darauf hin, dass der Gemeinderat nach der Kommentierung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg - und damit auch der Vorsitzende - keinen Ermessensspielraum in der Frage von öffentlich oder nicht öffentlich hat, sondern an die Grundsätze in § 35 gebunden ist. Diese Grundsätze erlauben keine nicht öffentliche Beratung. Ich möchte Ihnen dies für Ihre weiteren Überlegungen mit auf den Weg geben.
Wenn wir einen Antrag nach Informationen über einen Ankermieter im gewerblichen Teil gestellt hätten, wäre sicherlich wegen den Interessen Dritter eine nicht öffentliche Beratungen geboten gewesen. Dieser Punkt ist aber nicht Inhalt unseres Antrages, weil sich dieses Thema dem Entscheidungsbereich des Gemeinderates naturgemäß entzieht. Diesen Antrag hat die FDP eingebracht. "

Und hier der CDU-Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

zu berichten,

1. wann und wie der Übergang des städtischen Anteils am Mühlehof ins Eigentum der Firma Echo GmbH bzw. in die Anpachtung durch die Firma Echo GmbH vollzogen wurde
2. welche vertraglichen Vereinbarungen auch bezüglich des Betriebs der Tiefgarage inzwischen bestehen bzw. ob welche geplant sind und welchen Inhalts
3. wer an den Werkshops der Firma Echo GmbH zur künftigen Mühlehof-Nutzung teilgenommen hat, wie dieser Zeitaufwand vergütet wird und ob es dazu Vereinbarungen gab
4. ob die Firma Echo GmbH für Kosten der Stadt bzw. der Mühlehof GmbH aufkommt, falls die Übergabe des praktischen Betriebs der Tiefgarage nicht am 1. Januar 2006 erfolgte
5. ob der Sanierungsplan für den ehemals städtischen Anteil in Abstimmung gebracht wird mit den Terminplanungen von Veranstaltungen in den Sälen und wenn ja, ob dies geschehen ist; wenn nein, wann dies vorgenommen wird
6. wie die Stadtverwaltung bei der Firma Echo GmbH darauf hinwirkt, dass durch die Leerstände keine weiteren optischen Verschlechterungen am Gebäude auftreten und was sie tut, um ihre Rechte als Mieter zu wahren, der Anspruch hat auf ein gepflegtes Äußeres des Mietguts
7. welche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im bisherigen städtischen Eigentum anstehen, die von der Stadt zu erledigen sind (finanzieller Aufwand, Zeitplan der Umsetzung etc.).

Mühlacker, den 1. März 2006