Von Rückstaus, Tempo 30 und Kompetenzen

Verkehrsschau: Station in Großglattbach.

Verkehrsschauen sind eine zähe Angelegenheit. Bis Lösungen für Probleme gefunden werden, müssen nicht nur einschlägige Vorschriften beachtet, sondern auch Entscheidungsfreude bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde vorhanden sein. Stadträte können nur ihre Meinung vorbringen - entscheiden wird die Straßenverkehrsbehörde im Rathaus als unterste Stufe der Landesverwaltung. Es sei denn, es werden für eine Maßnahme städtische Gelder benötigt, die wiederum in die Kompetenz des Gemeinderats fallen. Das zeigte sich gestern bei der Verkehrsschau 2017 mit rund 20 Stationen in der Kernstadt sowie den Stadtteilen, nur aus Enzberg war kein Punkt gemeldet worden. Alle zwei Jahre wieder wird in Mühlacker ein Blick auf die Verkehrssituation geworfen. Unter der Leitung von Bürgermeister Winfried Abicht waren Vertreter des Gemeinderates, Fachleute des Amtes für nachhaltige Mobilität des Enzkreises, des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der städtischen Straßenverkehrsbehörde und des Tiefbauamtes auf Mühlackers Straßen unterwegs.
Die Ampelsteuerung an der Einmündung der Ötisheimer Straße in die Pforzheimer Straße war die erste Station, unter anderem von mir gemeldet wegen des Rückstaus bis über den Kreisverkehr an der Ötisheimer Straße hinaus. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge  hier sei eine Verbesserung des Verkehrsflusses von Ötisheim kommend in Richtung Pforzheim sehr schwierig, hieß es. Das Thema soll demnächst mit einem Experten im Verwaltungsausschuss des Gemeinderates behandelt werden. Bis dann will das Landratsamt klären, ob ein digitaler Grüner Pfeil für Rechtsabbieger in die B 10 in die Signalanlage eingebaut werden kann, der dann aussetzt, wenn die Fußgänger grün haben.
Schwer tut sich die Stadtverwaltung mit dem - ausgesetzten - Tempo 30 auf der Enzstraße. Sie schlägt vor, maximal Tempo 30 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr - bei ständiger stationärer Geschwindigkeitsüberwachung - zu erlauben, zu den übrigen Zeiten es beim Limit von 50 km/h zu belassen. Tempo 30 rund um die Uhr anzuordnen, scheut die Verwaltung wegen der zu erwartenden öffentlichen Kritik daran. Man will sich notfalls von Anliegern verklagen lassen, die wegen der vorhandenen Überschreitung des Geräuschpegels auch  bei Tag einen Rechtsanspruch auf eine Senkung des Tempolimits auf 30 km/h geltend machen könnten. Das Thema kommt aber noch in den Verwaltungsausschuss des Gemeinderates.

Ebenfalls auf meiner Themenliste für die CDU-Ratsfraktion standen Anliegen aus Großglattbach. Sowohl am Fußgängerübergang an St.Markus-Straße nach der Einmündung des Frohnackerwegs, als auch an dem in der Vaihinger Straße wird es zu einseitigen Beschränkungen auf Tempo 30 kommen. Den gesetzlich geforderten Sichtverhältnissen wird damit Rechnung getragen.

In Dürrmenz dürfen die Radfahrer in der Hofstraße gegen die Einbahnrichtung fahren. Ein regelkonformer Schutzstreifen kann hier wegen der geringen Fahrbahnbreite nicht eingerichtet werden, so die Fachleute. Der Kompromiss: Es wird geprüft, ob die Sicherheit für die Radfahrer mit Markierungen erhöht werden kann.

Das Protokoll der Verkehrsschau wird dem Gemeinderat präsentiert. Sobald es vorliegt, werde ich es in diesen meinen Blog einstellen.

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