Mit der Lizenz zum Absägen
Unabhängig vom Umsägen der Lienzinger Baumprominenz: Kürzlich beklagte ein Bürger bei der Einwohnerversammlung für die Kernstadt im Uhlandbau das heftige Abholzen von Bäumen im Bereich Waldäcker. Die Stadtverwaltung vermutete dahinter die Straßenbauverwaltung des Enzkreises. Tatsächlich scheinen sich diesmal die verschiedenen Behörden bis zum letzten gesetzlich erlaubten Termin, dem 28. Februar, gegenseitig bei den "Pflegemaßnahmen" übertreffen zu wollen. Plötzlich hat man von der B10 zwischen Illingen und Vaihingen freie Sicht auf Schmiebach und Illinger Kläranlage. Ganz ungewohnt sind auch die kahl geschlagenen Ränder der B35 auf Höhe Schmie. Doch die Natur schließt wieder manche Lücke.
Betreibt der Enzkreis Kahlschlag? Für Vize-Landrat Wolfgang Herz ein Reizwort. Seine Antwort an mich hier im Original:
Soweit Sie in Ihrer Mail auf von "Kahlschlagaktionen der Straßenbauverwaltung des Enzkreises" verweisen, gestatten Sie mir einige grundlegende Informationen.
Im Landratsamt Enzkreis obliegt dem Amt für Nachhaltige Mobilität mit der zugeordneten Straßenmeisterei die betriebliche Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreisgebiet mit insgesamt rund 520 km. Der Betriebsdienst umfasst alle Leistungen, die zur anforderungsgemäßen und sicheren Nutzung und zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Straße notwendig sind. Im Interesse einer einheitlichen und wirtschaftlichen Straßenunterhaltung erfolgt die betriebliche Unterhaltung im Enzkreis entsprechend dem Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst für Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Die hier definierten Standards für die Leistungserbringung garantieren eine effektive und effiziente Umsetzung.
Dabei ist die Festlegung von Grünpflegestandards stets ein Balanceakt zwischen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit des Eingriffs und ökologischen Belangen. Denn Grünstreifen an Straßen mit Gehölzbeständen leisten immer auch einen wichtigen ökologischen Beitrag für den Artenschutz, für die Vernetzung von Biotopen und zur Erhaltung und Sicherung der Biodiversität.
Bei Straßen mit hoher Verkehrsbelastung bilden wir aus Verkehrssicherheitsgründen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit generell größere Pflegeabschnitte. Daher kann es vorkommen, dass eine Grünpflegemaßnahme länger zurückliegt und sich entsprechender Aufwuchs eingestellt hat. Wird dieser dann entfernt, wird dies in der Öffentlichkeit häufig als drastischer wahrgenommen.
Dennoch werden in diesen Bereichen oft kleinere Gehölzgruppen, Einzelgehölze bzw. angrenzende, rückversetzte Pflanzungen stehen gelassen, sofern diese standsicher und gesund sind und keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gehölze im Pflegeabschnitt rasch von dem Eingriff erholen, auch wenn dieser auf den ersten Blick rigoros erscheint.
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