Mini-Kreisel an der Kanalstraße

Mühlacker-Enzberg. Bei dem Mini-Kreisel an der Kanalstraße/Landesstraße 1173 in Enzberg handelt es sich um keine Unfallhäufungsstelle, so die Stadtverwaltung. Seit dem Jahr 2013 habe sich dort kein Unfall mehr ereignet. Im Jahr 2012 sei es ein Unfall gewesen, 2011 zwei und 2010 drei Unfälle, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Eingabe der CDU-Gemeinderatsfraktion.



Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Landesstraße 1173 aus Sicherheitsgründen seien nicht gegeben. Auf der L 1173 aus Richtung B10 werde über einen Vorwegweiser auf das „Vorfahrt achten“ am Kreisverkehr hingewiesen. Zudem seien unmittelbar vor der Einfahrt in den Mini-Kreisel zwei Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ mit dem Zusatzschild „Kreisverkehr“ aufgestellt. Dieses Verkehrszeichen signalisiere dem Verkehrsteilnehmer, dass er an der Kreuzung wartepflichtig ist und somit seine Geschwindigkeit entsprechend reduzieren muss. Es handle  sich um einen innerörtlichen Kreisverkehr.



Der OB weiter in seiner Antwort an den Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle: „Für eine größere Kreisverkehrslösung stand nicht genug Platz zur Verfügung. Eine Erhöhung der Kreiselinsel ist wegen der Überfahrbarkeit nicht möglich.“ Der Mini-Kreisel stellt die beste Lösung für den ausfahrenden Verkehr aus der Kanalstraße dar.



In der Anfrage hatten die Stadträte Günter Bächle, Theo Bellon und Dr. Peter Metz aufgrund von Bürgerbeschwerden bei einer Veranstaltung der CDU-Fraktion im Mai geschrieben, bei der Einfahrt in den Mini-Kreisel aus der östlichen Kanalstraße sei die Sicht wegen der Bebauung eingeschränkt. Es komme immer wieder zu brenzligen Situationen, weil Fahrzeuge aus Richtung B 10 zu schnell in den Kreisverkehr einfahren. „Es gibt zwei Probleme: Auf der Zufahrt von der  B 10 wird zu schnell gefahren und der Kreisel ist nicht genügend sichtbar ausgebildet.“

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