Wenn Mopedfahrer laut knatternd zum Ärgernis wird

Mühlacker. Lärmbelästigungen durch den Verkehr können auch in der Fahrweise des Fahrers begründet sein, zum Beispiel quietschende Reifen, durch laute Musik oder technische Veränderungen an Fahrzeugen, etwa an der Auspuffanlage. Darauf verweist Oberbürgermeister Frank Schneider in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. Zahlen über Beschwerden liegen bei der Stadt keine vor, beim zuständigen Enzkreis sehr wohl.

Immer wieder gibt es Beschwerden über zu laute Autos und Mopeds, weil an diesen Fahrzeugen technische Veränderungen vorgenommen wurden, schrieb Stadt- und Kreisrat Bächle in seiner Anfrage an OB und Landrat. Zum Beispiel beklagten sich Gäste der Außenbewirtschaftung in der Bahnhofstraße in den Sommermonaten über die Fahrer von Mopeds, die mit diesen laut knatternd auf der Straße immer wieder in beide Richtungen flitzen.

Die Überprüfung und Feststellung der Verstöße aufgrund von technischen Veränderungen obliegt der Polizei, schreibt der Oberbürgermeister. Statistische Angaben über die Anzahl von Lärmbeschwerden durch technische Änderungen an Autos und Mopeds lägen weder der Polizei noch der Stadtverwaltung vor.

Der OB: „Die Polizei kann gerufen werden, wenn ein entsprechendes Fahrzeug in der Bahnhofstraße unterwegs ist. Es kann auch das Kennzeichen notiert und an die Polizei gemeldet werden, damit die Polizei das Fahrzeug kontrollieren und untersuchen kann.“
Laut Auskunft des Polizeireviers Mühlacker würden technische Veränderungen zur Lärmerhöhung extrem selten vorgenommen. Insbesondere bei Mopeds dienten eventuell illegale technische Änderungen vorrangig der Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung. Dies führe aber nicht zwangsläufig zu einer Lärmerhöhung.

Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern bei Verstößen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Enzkreis, so der OB. Wie Landrat Karl Röckinger ergänzend wissen ließ, sind entsprechende Fälle und damit verbundene Bußgeldverfahren äußerst selten, was nicht zuletzt auch auf die schwierige und aufwändige Beweisermittlung zurückzuführen sei. So wurden seinen Angaben zufolge in den Jahren 2006 bis 2009 im gesamten Enzkreis insgesamt lediglich 14 Verfahren wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit defekter Schalldämpferanlage abgewickelt, im Jahr 2006 zusätzlich zwei Verfahren wegen Halterverstöße. In den Jahren 2010 und 2011 habe es keine entsprechenden Verfahren gegeben.

Erhält die Zulassungsbehörde von der Polizei die Mitteilung, dass ein Fahrzeug beispielsweise aufgrund eines defekten oder veränderten Auspuffs zu laut ist, wird dies im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens geahndet, so Röckinger weiter. Der Halter werde schriftlich aufgefordert, den Mangel nachweislich beheben zu lassen. Komme er dem nicht nach, müsse der Fahrzeugbetrieb untersagt werden. Mängelberichte wegen zu hoher Geräuschentwicklung seien im Verhältnis zu anderen Mängeln jedoch äußerst selten. Das Verkehrsamt des Enzkreises spricht von etwa zehn Fällen pro Jahr. Ein Bußgeldverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis komme mangels Rechtsgrundlage nicht in Betracht. 

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